Schutzeinrichtungen für Werkzeugmaschinen
Die sicherheitstechnischen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (Mindestvorschriften für Arbeitsmittel) schreiben vor, dass Werkzeugmaschinen mit Schutzeinrichtungen ausgestattet sein sollen, sodass der Bediener bei Dreh-, Fräs-, Bohr- oder Schleifarbeiten nicht versehentlich durch bewegliche oder herausfliegende Objekte verletzt wird.
Die von uns angebotenen Schutzeinrichtungen sind so konstruiert, dass sie an fast jede Werkzeugmaschine mit geringem Aufwand nachträglich angebaut werden können. Auf Wunsch kann der Anbau auch vor Ort durch unsere Monteure erfolgen. Alle Schutzeinrichtungen sind aus sehr hochwertigen und robusten Materialien gefertigt und entsprechen den derzeitigen sicherheitstechnischen Bestimmungen (CE-Kennzeichnung).